Berufbildung in ausserbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Nicht jeder Jugendliche oder junge Erwachsene findet einen Ausbildungsplatz im Betrieb. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben, wie beispielsweise ein schlechter oder fehlender Schulabschluss. Für diese jungen Menschen bieten wir im Auftrag des Jobcenters Amt proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (kurz BaE) auf der Rechtsgrundlage §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §76 SGB III an.

Die Abschlussprüfungen werden von den zuständigen Kammern abgenommen.

Die BaE wird in zwei unterschiedlichen Formen durchgeführt: